Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

InnoConcept GmbH
Bornberg 94
42109 Wuppertal

– im Folgenden: InnoConcept –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen InnoConcept und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 InnoConcept bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen InnoConcept und dem Kunden.

1.3 InnoConcept schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4 InnoConcept ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Teilbereiche des Leistungsumfangs an Subunternehmen weiterzugeben. InnoConcept bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für InnoConcept ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt InnoConcept – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde InnoConcept Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass InnoConcept von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. InnoConcept ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. InnoConcept wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke selbst verantwortlich und stellt diese InnoConcept rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann InnoConcept nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von InnoConcept zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist InnoConcept gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

3. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen InnoConcept und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen InnoConcept und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei InnoConcept zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch InnoConcept dar. InnoConcept wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen InnoConcept und dem Kunden zustande.

3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von InnoConcept nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.6 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist InnoConcept nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.7 Das Angebot von InnoConcept enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von InnoConcept nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an InnoConcept herauszugeben.

3.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird InnoConcept den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

3.9 Voraussetzung für die Tätigkeit von InnoConcept ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) InnoConcept vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist InnoConcept nicht dazu verpflichtet das Projekt zu starten.

3.10 Das Projekt ist erst mit der vollständigen Erbringung der Leistung von Seiten InnoConcept abgeschlossen und richtet hinsichtlich des Zahlungszeitraums an keinerlei zeitliche Begrenzung oder an einer sonstigen Frist. Der Kunde hat gegenüber InnoConcept keine zeitlichen Fristen oder Richtlinien.

3.11 Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von InnoConcept, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt InnoConcept keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

4. Hinweis für Updates, technische Funktionalität und Lizenzen für Module und Plugins:

4.1 Bitte beachten Sie, dass die technische Pflege, Wartung und Überprüfung der Funktionalität nach Erstellung und Abnahme/Freigabe durch den Auftraggeber einer Internetseite oder eines Onlineshops nicht inklusive sind. Falls nicht anders angegeben bieten wir dazu individuelle Wartungspakete an.

4.2 Die technische Wartung inklusive Updates und ggf. benötigten Lizenzen ist nicht in den inhaltlichen Pflegepauschalen enthalten (falls nicht anders angegeben) und ebenso nicht in SEO- oder SEA-Paketen. Eine Garantie auf langfristige Funktionalität kann nach fertiger Erstellung nicht oder nur begrenzt gegeben werden.

5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

5.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann InnoConcept dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webesite anbieten. InnoConcept kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder InnoConcept zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von InnoConcept in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

5.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

5.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von InnoConcept kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder InnoConcept gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

5.4 InnoConcept haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von InnoConcept liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. InnoConcept schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

6. Webhosting und Domainregistrierung

6.1 InnoConcept bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. InnoConcept ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt InnoConcept im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

6.3 Die Verfügbarkeit der von InnoConcept zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von InnoConcept nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
6.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von InnoConcept zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

6.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er InnoConcept oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

6.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von InnoConcept in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
6.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. InnoConcept wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
6.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
6.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. InnoConcept wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

7. Print

7.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen InnoConcept und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

7.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen InnoConcept und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei InnoConcept zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch InnoConcept dar. InnoConcept wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen InnoConcept und dem Kunden zustande.

7.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist InnoConcept nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

7.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird InnoConcept den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

7.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

7.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von InnoConcept ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) InnoConcept vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist InnoConcept gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann InnoConcept dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

7.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

7.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet InnoConcept bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

8. SEA-Kampagnen

InnoConcept bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet InnoConcept ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. InnoConcept hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. InnoConcept trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. InnoConcept unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

9. Preise und Vergütung

9.1 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung oder für sonstige Aufträge erfolgt grundsätzlich per Ratenzahlung oder als Einmalzahlung per Vorkasse und richtet sich nach den Vereinbarungen im Angebot.
9.1.1 Vereinbarte Ratenzahlungen mit der InnoConcept erfolgen immer im 30 Tage Rhythmus und sind unabhängig von Projektfortschritten oder Sonstigem zu zahlen.

9.2 Unsere Preise verstehen sich rein netto in Euro exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die vollständigen Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Eine Gewährung von Skonto oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen.

9.3 Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zum Zahlungseingang Eigentum des Auftragnehmers InnoConcept.

9.4 Wir behalten uns das Recht vor, die Arbeit bei ausfallender oder unpünktlicher Zahlung innerhalb des Zahlungszieles, einzustellen und erst nach Zahlungseingang wieder fortzuführen.

9.5 Pauschalen mit Angaben zur Laufzeit verlängern sich, falls nicht anders angegeben, automatisch um dieselbe Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist.

9.6 Eine Bezahlung der gebuchten Serviceleistungen ist ausschließlich unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang der Auftragsbestätigung unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln. Dieses wird Ihnen von uns im Zuge des Onboardings übermittelt.

9.7 Weitere Arbeiten und Serviceleistungen, die über die im Angebot vereinbarten Leistungen hinausgehen (z. B. Mehraufwand, zusätzliche Beratung oder Termine vor Ort) werden auf Stundenbasis zu je 140,- netto (Abrechnung im Viertelstundentakt) berechnet.

10. Projektmanagement-Kommunikation:

10.1 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber InnoConcept die von InnoConcept vorgegebenen Kommunikationskanäle sowie Software und Tools für die Übermittlung von Inhalten zu nutzen.

10.2 InnoConcept ist nicht verpflichtet die Kommunikationskanäle sowie Software und Tools für die Übermittlung von Inhalten des Auftraggebers zu nutzen.

10.3 Beratung und Termine vor Ort sind im Angebot nicht inklusive (ausgenommen bei Buchung eines extra Servicepaketes). Während der Entwicklung ist die Kommunikation bevorzugt per E-Mail, per Telefon sowie per Zoom-Meetings.

11. Kundendaten

Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die hinterlegten Kundendaten richtig und vollständig sind. Er ist verpflichtet, über Änderungen der Daten unverzüglich zu informieren. Anfragen seitens des Auftragnehmers, welche die Daten verifizieren sollen, sind innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.

12. Datensicherung

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter bezüglich der überlassenen Daten frei. Der Auftragnehmer ist nicht für die Datensicherung der auf dem Kunden-Account/-Server gespeicherten Dateien verantwortlich, sofern dazu keine gesonderte Regelung schriftlich getroffen wurde. Es obliegt dem Kunden, in regelmäßigen Abständen, Datensicherungen durchzuführen.

13. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann InnoConcept verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn InnoConcept den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die InnoConcept dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

14. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei InnoConcept. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch InnoConcept resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

15. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

16.1 Im Zeitpunkt der Entstehung räumt InnoConcept dem Kunden an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes  grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden, werden die vollumfänglichen Nutzungsrächte der Arbeitsergebnisse, auf unbegräntzte Zeit, von InnoConcept an den Auftraggeber übergeben.

16.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde InnoConcept ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist InnoConcept dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

16.3 Ferner ist InnoConcept berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von InnoConcept erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

17. Vertraulichkeit

InnoConcept wird alle InnoConcept zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Passwörter, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. InnoConcept verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Die zwischen InnoConcept und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von InnoConcept als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

19.3 InnoConcept ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist InnoConcept berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

18. Haftung / Freistellung

18.1 Die Haftung von InnoConcept für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet InnoConcept jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von InnoConcept für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

18.2 Der Kunde stellt InnoConcept von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen InnoConcept aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.